BAFA-Zuschuss für Energieberatung 2026: Höhe & Antrag

aktualisiert
August 25, 2026
Energieberatung
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iSFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAFA übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten: maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Für die zusätzliche Erläuterung bei einer WEG-Versammlung sind bis zu 250 Euro möglich.
  • Das Wohngebäude muss in Deutschland liegen; der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
  • Die Beratung muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte durchführen. Der Antrag ist vor Beginn zu stellen.
  • Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Empfehlungen für die energetische Sanierung.
  • Ein iSFP kann höhere förderfähige Kosten ermöglichen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der fünfprozentige Bonus bei einem Einfamilienhaus jedoch nur für Kosten oberhalb von 30.000 Euro.
  • Das BAFA fördert die allgemeine Energieberatung. KfW-Programme werden vor allem bei der späteren Finanzierung und Umsetzung konkreter Maßnahmen relevant.
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    Energieberatung mit BAFA-Zuschuss: Höhe, Voraussetzungen und Antrag

    Wer sein Wohngebäude energetisch sanieren möchte, muss viele Entscheidungen treffen: Welche Maßnahmen lohnen sich, in welcher Reihenfolge sollten sie umgesetzt werden und welche Fördermittel stehen zur Verfügung? Eine professionelle Energieberatung schafft Klarheit. Das BAFA übernimmt dafür 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten – je nach Gebäude mit einem Zuschuss von bis zu 850 Euro.

    Was ist der BAFA-Zuschuss zur Energieberatung?

    Mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) unterstützt das BAFA Eigentümer bei der Planung einer energetischen Sanierung. Gefördert wird eine umfassende und unabhängige Beratung, die den energetischen Zustand des Hauses untersucht und geeignete Verbesserungen aufzeigt. Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan. Er zeigt, wie die Immobilie schrittweise oder in einem Zug energetisch modernisiert werden kann. Der BAFA-Zuschuss reduziert die Beratungskosten; für die anschließende Umsetzung gelten separate Förderprogramme.

    Was genau bezuschusst das BAFA?

    Der BAFA-Zuschuss gilt nicht für jedes Gespräch mit einem Energieberater, sondern für eine umfassende Energieberatung nach den Vorgaben des Programms EBW. Sie umfasst insbesondere:

    • die Aufnahme der Gebäudedaten vor Ort,
    • die energetische Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik,
    • die Entwicklung sinnvoll aufeinander abgestimmter Sanierungsmaßnahmen,
    • die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans sowie
    • die Übergabe und verständliche Erläuterung der Ergebnisse.

    Der iSFP zeigt neben energetischen Schwachstellen auch die empfohlene Reihenfolge, mögliche Einsparungen und voraussichtliche Kosten der Maßnahmen. Ein einfacher Energieausweis, eine isolierte Kurzberatung oder die eigentlichen Bauarbeiten werden über diesen Beratungszuschuss nicht finanziert.

    Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für eine Energieberatung?

    Die Förderung beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Wie hoch der BAFA-Zuschuss maximal ausfällt, richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten:

    BAFA-Zuschuss zur Energieberatung
    Gebäudeart Förderquote Maximaler Zuschuss
    Ein- oder Zweifamilienhaus 50 Prozent 650 Euro
    Wohngebäude ab drei Wohneinheiten 50 Prozent 850 Euro
    Zusätzliche Erläuterung bei einer WEG-Versammlung Zusätzlich bis zu 250 Euro

    Stand: August 2026. Die Förderung beträgt höchstens 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars.

    Ein Beispiel: Kostet die Energieberatung für ein Einfamilienhaus 1.300 Euro, übernimmt das BAFA 650 Euro. Der Eigenanteil liegt ebenfalls bei 650 Euro. Kostet die Beratung dagegen 1.600 Euro, bleibt der Zuschuss aufgrund des Höchstbetrags bei 650 Euro und der Eigenanteil steigt auf 950 Euro.

    Welche Voraussetzungen gelten für den BAFA-Zuschuss?

    Der BAFA-Zuschuss ist an klare Voraussetzungen gebunden. Damit die Energieberatung gefördert werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

    • Das Wohngebäude befindet sich in Deutschland.
    • Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt bei Antragstellung mindestens zehn Jahre zurück.
    • Antragsberechtigt sind Eigentümer selbst genutzter oder vermieteter Wohngebäude, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter. Letztere benötigen eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers.
    • Der Energieberater ist in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ eingetragen.
    • Die Beratung umfasst eine Datenaufnahme vor Ort, die Erstellung eines iSFP sowie dessen Übergabe und Erläuterung.
    • Der Förderantrag wird vor Beginn der Beratung gestellt.

    Eine erneute Förderung desselben Gebäudes ist grundsätzlich frühestens vier Jahre nach Auszahlung des vorherigen Zuschusses möglich. Erfolgt zuvor ein Eigentümerwechsel, gilt diese Wartezeit nicht.

    BAFA-Zuschuss beantragen: So läuft es ab

    Den Antrag können Sie selbst über das BAFA-Onlineportal stellen oder Ihrem Energieberater eine Vollmacht erteilen. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Beratung beantragt wird.

    1. Förderfähigkeit des Gebäudes prüfen und zugelassenen Energieeffizienz-Experten auswählen.
    2. Angebot einholen und Förderantrag beim BAFA einreichen.
    3. Zuwendungsbescheid erhalten und Energieberatung verbindlich starten.
    4. Gebäudedaten bei einem Vor-Ort-Termin aufnehmen lassen.
    5. Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, übergeben und erläutern lassen.
    6. Verwendungsnachweise einreichen und Auszahlung des Zuschusses abwarten.

    Die geförderte Beratung muss grundsätzlich innerhalb des neunmonatigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen werden. Ein Vertrag darf bereits vor dem Zuwendungsbescheid geschlossen werden, wenn seine Wirksamkeit ausdrücklich von der Förderzusage abhängt. So entsteht noch keine unbedingte Verpflichtung, die als vorzeitiger Beginn gewertet werden könnte.

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    Warum sich ein individueller Sanierungsfahrplan zusätzlich lohnt

    Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt nicht nur, welche Maßnahmen sinnvoll sind, sondern auch, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. Werden empfohlene Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren realisiert, kann der iSFP zusätzliche Fördervorteile bringen.

    Bei einem Einfamilienhaus können die förderfähigen Ausgaben für bestimmte Einzelmaßnahmen beispielsweise von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro pro Kalenderjahr steigen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der zusätzliche iSFP-Bonus von fünf Prozent jedoch nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Bei geringeren Investitionskosten entsteht kein iSFP-Bonus. Für den eigentlichen Heizungstausch wird dieser Bonus ebenfalls nicht gewährt.

    BAFA oder KfW: Wer fördert welche Energieberatung?

    Die umfassende Energieberatung und die Erstellung des iSFP werden über das BAFA bezuschusst. Die KfW bietet dafür keinen vergleichbaren allgemeinen Beratungszuschuss. Sie fördert stattdessen konkrete Investitionen wie den Heizungstausch oder die Sanierung zum Effizienzhaus sowie damit verbundene Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.

    Vereinfacht gesagt: Das BAFA unterstützt die Analyse und Sanierungsplanung, während die KfW vor allem bei der Finanzierung und Umsetzung bestimmter Maßnahmen relevant wird. Welche Beratungskosten dabei förderfähig sind, erklären wir in unserem Artikel zum KfW-Zuschuss für die Energieberatung.

    Diese Fehler können den BAFA-Zuschuss gefährden

    Schon kleine formale Fehler können dazu führen, dass der BAFA-Zuschuss nicht bewilligt oder ausgezahlt wird. Besonders häufig sind:

    • ein verbindlicher Vertragsabschluss vor der Antragstellung ohne Fördervorbehalt,
    • die Beauftragung eines Beraters ohne passende Eintragung in der Expertenliste,
    • die Verwechslung einer umfassenden Energieberatung mit einem einfachen Energieausweis sowie
    • verspätet eingereichte Nachweise oder ein überschrittener Bewilligungszeitraum.

    Prüfen Sie deshalb die Förderfähigkeit und den Ablauf, bevor Sie die Energieberatung verbindlich beauftragen.

    BAFA-Zuschuss nutzen und Sanierung richtig planen

    Der BAFA-Zuschuss macht eine professionelle Energieberatung günstiger und schafft die Grundlage für eine sinnvoll geplante Sanierung. Bei der dsb erhalten Sie Energieberatung, individuellen Sanierungsfahrplan und Fördermittelservice aus einer Hand. Unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten analysieren Ihr Gebäude, entwickeln passende Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Fragen Sie Ihre Energieberatung jetzt unverbindlich an und erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten zu Ihrer Immobilie passen.

    Häufige Fragen & Antworten

    Wer beantragt den BAFA-Zuschuss zur Energieberatung?

    Den Antrag stellt grundsätzlich der Beratungsempfänger über das BAFA-Onlineportal. Sie können jedoch einem zugelassenen Energieberater eine Vollmacht erteilen, damit dieser die Antragstellung und weitere Abwicklung für Sie übernimmt.

    Wann wird der BAFA-Zuschuss ausgezahlt?

    Der Zuschuss wird nach Abschluss der Energieberatung ausgezahlt. Dafür müssen der individuelle Sanierungsfahrplan erstellt und erläutert sowie die erforderlichen Verwendungsnachweise eingereicht und vom BAFA geprüft worden sein.

    Können auch Vermieter den BAFA-Zuschuss erhalten?

    Ja. Eigentümer können die Förderung sowohl für selbst genutzte als auch für vermietete Wohngebäude beantragen. Entscheidend ist, dass das Gebäude und die Energieberatung sämtliche Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Bezuschusst das BAFA auch einen Energieausweis?

    Ein allein erstellter Energieausweis wird über das Programm nicht gefördert. Der Zuschuss gilt für eine umfassende Energieberatung mit Vor-Ort-Aufnahme, individuellem Sanierungsfahrplan sowie anschließender Übergabe und Erläuterung.

    Lassen sich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?

    Ja, sofern nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Das BAFA bezuschusst die Energieberatung und den iSFP. KfW-Programme können anschließend beispielsweise für einen Heizungstausch, eine Effizienzhaussanierung oder die dazugehörige Baubegleitung genutzt werden.

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