Einspeisevergütung nach Anlagengröße
| Anlagengröße | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung (komplett) |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 7,78 Ct/kWh | 12,34 Ct/kWh |
| 10–40 kWp | 6,73 Ct/kWh | 10,35 Ct/kWh |
| 40–100 kWp | 5,50 Ct/kWh | 10,35 Ct/kWh |

Die Einspeisevergütung ist auch in den Jahren 2025 und 2026 ein zentrales Thema für private Betreiber von Photovoltaikanlagen. Zwar sinken die Vergütungssätze weiter, gleichzeitig sorgen neue gesetzliche Regelungen, Smart-Meter-Pflichten und schwankende Strompreise für veränderte Rahmenbedingungen.
In diesem Artikel erfahren Sie:
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und gilt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.
Unterschieden wird zwischen:
Die gesetzliche Grundlage für die Einspeisevergütung ist das EEG („Heizungsgesetzt“). In diesem beziehen sich verschiedene Artikel auf die Einspeisevergütung – zugegeben, jetzt wird es etwas theoretisch, aber versprochen, wird ordnen das nachher zusammen ein:
Jetzt haben wir die aktuelle juristische Grundlage geschaffen. Was das konkret für Sie als Verbraucher bedeutet? Weiterlesen!
Seit dem 1. Februar 2025 gelten neue Einspeisevergütungssätze für PV-Dachanlagen mit bis zu 100 kWp. Diese Regelungen gelten auch im Jahr 2026 weiter. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Größe der Anlage sowie davon ab, ob der erzeugte Strom vollständig (Volleinspeisung) oder nur anteilig (Teileinspeisung) in das öffentliche Netz eingespeist wird. Für typische private Solarstromanlagen bis 100 kWp gelten folgende Tarife:
Diese Vergütungssätze gelten ausschließlich für Neuanlagen, die ab dem jeweiligen Stichtag ans Netz gehen. Freiflächenanlagen und ähnliche („sonstige“) Anlagen erhalten einen pauschalen Satz von 6,26 Ct/kWh. Ab dem 1. August 2026 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate automatisch um 1 % (EEG-Degression).
Wichtig: Wer eine Anlage innerhalb des genannten Zeitraums in Betrieb nimmt, sichert sich den gültigen Vergütungssatz für 20 Jahre, was langfristige Planungssicherheit schafft.
Bevor wir bewerten, ob sich die Einspeisevergütung lohnt, betrachten wir zunächst die rechtliche Grundlage und klären, wer im Jahr 2026 Anspruch darauf hat.
Photovoltaikanlagen mit bis zu 100 kW installierter Leistung, die 2025 oder 2026 in Betrieb genommen werden, können weiterhin die feste Einspeisevergütung nach dem EEG in Anspruch nehmen.
Der erzeugte Strom wird über einen Zweirichtungszähler ins öffentliche Netz eingespeist. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und gemäß EEG zu vergüten – ein gesonderter Antrag bei einer Behörde ist nicht erforderlich.
Im Rahmen der Inbetriebnahme müssen Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber mitteilen, ob sie eine Teil- oder Volleinspeisung wählen.
Regelungen für Anlagen über 100 kWp (z. B. verpflichtende Direktvermarktung oder Ausschreibungen) betreffen die meisten Privatpersonen nicht und werden daher hier nicht weiter betrachtet.
Für neu installierte PV-Anlagen gelten folgende technische Anforderungen:
Auch kleinere Anlagen unter 7 kW müssen die allgemeinen technischen Anschlussbedingungen erfüllen.
Da das Thema Pflichten in der energetischen Sanierung immer wichtiger wird, empfehlen wir folgenden Artikel zum Thema Sanierungspflicht:
Damit die Einspeisevergütung ausgezahlt wird, sind folgende Schritte zwingend erforderlich:
Diese organisatorischen Schritte werden von vielen Fachbetrieben übernommen, aber es ist wichtig, dies im Voraus klar zu regeln.
Wer 2025 oder 2026 eine Solaranlage bis zu 100 kW installiert, hat weiterhin Anspruch auf die feste Einspeisevergütung nach dem EEG. Durch zunehmende technische Anforderungen (Smart Meter, Einspeisebegrenzung) und häufiger auftretende negative Strompreise gewinnt jedoch eine sorgfältige Planung an Bedeutung.
Frühzeitige Planung und fachgerechte Installation sorgen dafür, dass keine Vergütung verloren geht und die Anlage langfristig wirtschaftlich betrieben werden kann.
Um die Einspeisevergütung greifbarer zu machen, hilft ein einfaches Beispiel:
Eine typische PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus mit 15 kW Leistung erzeugt rund 14.000 kWh Strom pro Jahr.
Bei Teileinspeisung und Eigenverbrauch werden im Jahr 2026 durchschnittlich etwa 7,6 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gezahlt – das entspricht rund 1.140 Euro jährlich.
Wer sich für Volleinspeisung entscheidet, erhält etwa 11,6 Cent pro Kilowattstunde, also rund 1.740 Euro pro Jahr.
Unsere Empfehlung: Wer wissen möchte, ob sich eine PV-Anlage und die Einspeisevergütung 2026 individuell lohnen, sollte eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Sie berücksichtigt alle relevanten Faktoren und schafft eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Wenn Sie wissen möchten, wie unsere Energieberatungen typischerweise ablaufen, empfehlen wir Ihnen dieses Video:
Und so beantragen Sie die Einspeisevergütung 2026:
Fazit: Hauptansprechpartner im gesamten Ablauf ist der Netzbetreiber. Wer alle technischen und formellen Schritte korrekt umsetzt, erhält die EEG-Vergütung automatisch – ohne eigenen Antrag bei einer Behörde. Versäumnisse bei Anmeldung oder Technik können jedoch zu Kürzungen führen.
Die Einspeisevergütung 2026 bietet privaten Betreibern einer PV-Anlage bis 100 kW langfristige Planungssicherheit: Wer seine Anlage korrekt beim Netzbetreiber anmeldet, technisch den Vorgaben (z. B. Smart Meter, Zählerwechsel, MaStR-Registrierung) entspricht und alle Fristen einhält, profitiert 20 Jahre lang von festen Tarifen. Der lokale Netzbetreiber ist der Hauptansprechpartner, der den Anschluss organisiert und die Bezahlung übernimmt. Auch mit neuen Regeln wie der Begrenzung auf 60 % oder kein Geld bei negativen Preisen ist Solarstrom immer noch rentabel, besonders wenn man ihn selbst nutzt und speichert.
Die Einspeisevergütung gilt für 20 volle Kalenderjahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Negative Börsenpreise können diese Laufzeit verlängern.
Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 beträgt die Vergütung:
Im August 2026 werden die Preise wieder um 1 % reduziert. Das heißt, dass bei Anlagen mit einer Leistung von 10 kWp nur noch 7,70 Cent/kWh für die Teileinspeisung fällig sind.
Es gibt seit 2025 eine Regel für neue Solaranlagen: Wenn die Strompreise an der Börse kontinuierlich negativ sind, kann die Vergütung für eingespeisten Strom ausgesetzt werden. Dies gilt nur für längere Negativpreisperioden, nicht aber für einzelne Quartale. Der Anspruch auf Einspeisevergütung bleibt im Prinzip bestehen.
Die Anlage muss:
Nein. Für Anlagen unter 2 kW (z. B. Balkonmodule) gibt es keine Einspeisevergütung. Diese dienen primär dem Eigenverbrauch.
Eigenverbrauch ist wirtschaftlich attraktiv, da keine EEG-Umlage mehr anfällt. Speicherlösungen helfen, den Eigenverbrauch zu erhöhen und Vergütungsausfälle bei negativen Preisen zu vermeiden.
Bereits vor der Installation muss der Netzanschluss beim Verteilnetzbetreiber beantragt werden. Die Anlage darf nur von einer Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden.
Der Netzbetreiber zahlt in der Regel monatliche Abschläge, fällig spätestens zum 15. des Folgemonats, sowie eine Jahresabrechnung bis zum 28. Februar.
Ab dem 1. August 2026 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate um 1 %. Diese Absenkung betrifft jedoch nur neue Anlagen – bestehende behalten ihren Tarif für 20 Jahre. Das heißt, dass Anlagen mit einer Kapazität von 10 kWp nur noch 7,70 Cent/kWh für die Teileinspeisung bezahlen müssen.
Die Einspeisevergütung ist kein Selbstzweck, sondern ein Baustein für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Sie zeigt, wie überschüssiger Solarstrom sinnvoll genutzt wird, wenn er nicht selbst verbraucht werden kann.

Eine durchdachte Abstimmung von Eigenverbrauch, Einspeisung und Anlagengröße ist ein zentraler Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Ohne ganzheitliche Planung gehen wirtschaftliche Vorteile oft verloren.
Unsere Energieberatungen unterstützen dabei, die Einspeisevergütung im Gesamtkontext einzuordnen und die PV-Anlage optimal auf den eigenen Verbrauch abzustimmen. Sprechen Sie mit unseren Experten und lassen Sie sich individuell beraten.
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Und auch in der kurzfristigen Historie haben sich vor allem durch Veränderungen in der Bundespolitik und damit der Gesetzgebung einige Änderungen ergeben. Wir klären daher in diesem Artikel: Worauf kommt es bei der Einspeisevergütung an – sowohl für aktuelle als auch künftige PV-Anlagen?
Dies sorgt nicht nur für eine schnellere Amortisierung der Anlage, sondern demokratisiert auch den benötigten Strom für die Energiewende. Allerdings ist seit der Ursprungsidee der Einspeisevergütung Ende der 80er Jahre viel passiert: Anlagen wurden effizienter, energiepolitische Unabhängigkeit relevanter und Ökologie wichtiger.
Was ist die Einspeisevergütung? Nicht nur auf den ersten Blick brillant: Wer sowieso eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach hat – oder dies plant – hat über die Einspeisevergütung die Möglichkeit, die Anlage zusätzlich zu monetarisieren. Dies sorgt nicht nur für eine schnellere Amortisierung der Anlage, sondern demokratisiert auch den benötigten Str