Solarpflicht: Was Hausbesitzer jetzt wissen sollten

aktualisiert
February 4, 2026
Regulatorik & Politik
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Das wichtigste in Kürze

• Es gibt keine bundesweite Solarpflicht – die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

• Grundsätzlich lassen sich drei Cluster unterscheiden:

 – Bundesländer mit Solarpflicht für private Wohngebäude: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW) und Schleswig-Holstein.

 – Bundesländer ohne Solarpflicht, aber mit vergleichbaren Vorgaben: Bayern (Soll-Vorschrift), Rheinland-Pfalz (PV-ready) und Hessen.

 – Bundesländer ohne Solarpflicht und ohne vergleichbare Vorgaben: Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

• Die Solarpflicht greift meist nur bei Neubauten oder grundlegenden Dachsanierungen.

• Viele Bundesländer sehen Ausnahmen vor, etwa für kleine Dächer unter 50 m².

• Auch ohne Pflicht kann sich Photovoltaik wirtschaftlich und planerisch lohnen.

Themen auf dieser Seite

Solarpflicht: Was Hausbesitzer jetzt wissen sollten

Die sogenannte Solarpflicht sorgt bei vielen privaten Hausbesitzern für Verunsicherung. Muss künftig auf jedem Dach eine Photovoltaikanlage installiert werden? Betrifft das nur Neubauten oder auch bestehende Wohnhäuser? Und was gilt eigentlich in Ihrem Bundesland? Die kurze Antwort lautet: Eine pauschale Solarpflicht gibt es in Deutschland nicht – dennoch sollten sich Eigentümer frühzeitig mit dem Thema befassen.

Denn die rechtliche Lage ist komplex, regional unterschiedlich und in Bewegung. Wer ein Haus neu baut, das Dach grundlegend saniert oder mittelfristig bauliche Maßnahmen plant, kommt an der Frage der Solarpflicht kaum vorbei. Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick und ordnet ein, wann Sie als privater Eigentümer tatsächlich betroffen sind.

Drei zentrale Punkte zur Solarpflicht vorab

Bevor wir auf die einzelnen Bundesländer eingehen, sind drei grundlegende Aspekte besonders wichtig:

Erstens: Es gibt keine bundesweite Solarpflicht.

In Deutschland ist die Solarpflicht Ländersache. Jedes Bundesland entscheidet eigenständig, ob und in welcher Form eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie besteht. Entsprechend unterschiedlich fallen die Regelungen aus: Während einige Länder bereits konkrete Vorgaben für private Wohngebäude haben, setzen andere lediglich auf Empfehlungen oder vorbereitende Maßnahmen. Für Hausbesitzer bedeutet das: Maßgeblich ist immer das jeweilige Landesrecht – nicht eine bundeseinheitliche Regel.

Zweitens: Pflichten greifen vor allem bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen.

Wo es eine Solarpflicht gibt, betrifft sie private Eigentümer von Bestandsbauten in der Regel nicht, sondern bei klar definierten Anlässen. Dazu zählen insbesondere:

• der Neubau eines Wohngebäudes

• eine grundlegende Erneuerung der Dachhaut, etwa im Rahmen einer umfassenden Dachsanierung

Ein bloßer Austausch einzelner Dachziegel oder kleinere Reparaturen lösen in der Regel keine Solarpflicht aus. Entscheidend ist, ob das jeweilige Landesrecht von einer „wesentlichen“ oder „grundlegenden“ Dachsanierung spricht.

Drittens: Es gibt Ausnahmen – insbesondere für kleine Dächer.

Nahezu alle Bundesländer sehen Ausnahmeregelungen vor. Besonders relevant für private Hausbesitzer ist dabei die Mindestgröße der Dachfläche. Häufig gilt: Dächer mit weniger als 50 Quadratmetern Fläche sind von der Solarpflicht ausgenommen.

Darüber hinaus können auch technische, wirtschaftliche oder bauliche Gründe eine Befreiung ermöglichen – etwa bei ungünstiger Dachausrichtung, statischen Einschränkungen oder unverhältnismäßig hohen Kosten. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland.

Warum sich ein genauer Blick lohnt

Auch in Bundesländern ohne formale Solarpflicht ist das Thema für private Eigentümer relevant. Viele Länder setzen inzwischen auf sogenannte Mittelwege: etwa PV-Ready-Vorgaben, Soll-Vorschriften oder bauliche Vorbereitungspflichten. Diese bedeuten zwar keine unmittelbare Installationspflicht, machen die spätere Nutzung von Solarenergie aber faktisch zum Standard.

Im Folgenden finden Sie daher eine systematische Übersicht für jedes Bundesland – klar gegliedert danach, ob eine Solarpflicht gilt, ob es vergleichbare Vorgaben gibt oder ob derzeit keine Verpflichtungen bestehen. So können Sie schnell einschätzen, was konkret für Ihre Immobilie gilt und welche Rolle Solarenergie bei zukünftigen Bau- oder Sanierungsentscheidungen spielt.

Bundesländer mit Solarpflicht für private Wohngebäude

In mehreren Bundesländern ist die Solarpflicht inzwischen verbindlich geregelt. Für private Hausbesitzer bedeutet das: Wer neu baut oder das Dach grundlegend saniert, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Solaranlage einplanen. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch deutlich von Land zu Land.

Im Folgenden finden Sie alle Bundesländer, in denen eine echte Solarpflicht für private Wohngebäude gilt.

Baden-Württemberg

Solarpflicht: Ja

Baden-Württemberg gilt als Vorreiter bei der Solarpflicht. Bereits seit März 2022 müssen private Eigentümer beim Neubau von Wohngebäuden eine Photovoltaikanlage installieren. Seit Januar 2023 gilt die Pflicht zusätzlich bei grundlegenden Dachsanierungen bestehender Wohnhäuser.

• Neubau: Solarpflicht

• Dachsanierung: Solarpflicht bei grundlegender Erneuerung

• Umfang: Mindestens 60 % der relevanten Dachfläche

• Alternative: Solarthermie statt Photovoltaik möglich

• Ausnahme: In der Regel keine Pflicht bei sehr kleinen Dachflächen (< 50 m²) oder bei technischer Unzumutbarkeit

Für private Hausbesitzer ist Baden-Württemberg damit eines der strengsten Bundesländer.

Weiterführende Infos zur Energieberatung in Städten in Baden-Württemberg:

• Energieberatung Stuttgart

• Energieberatung Karlsruhe

• Energieberatung Freiburg

• Energieberatung Mannheim

Berlin

Solarpflicht: Ja

Berlin hat seit Januar 2023 eine verbindliche Solarpflicht für private Wohngebäude eingeführt. Sie greift sowohl beim Neubau als auch bei wesentlichen Dachumbauten im Bestand.

• Neubau: Solarpflicht

• Dachsanierung: Solarpflicht bei wesentlichen Dachumbauten

• Umfang:

o Neubau: mindestens 30 % der Bruttodachfläche

o Bestand: mindestens 30 % der Nettodachfläche

• Ausnahmen: u. a. kleine Dächer, technische oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit

Berlin kontrolliert die Einhaltung stichprobenartig. Bei Verstößen können Nachrüstungen verlangt werden.

Weiter Informationen zur Energieberatung in Berlin

Bremen

Solarpflicht: Ja

In Bremen gilt seit Juli 2024 eine Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen. Seit Juli 2025 betrifft sie zusätzlich auch Neubauten privater Wohngebäude.

• Neubau: Solarpflicht ab 50 m² Bruttodachfläche

• Dachsanierung: Solarpflicht bei Sanierungen von mindestens 80 % der Dachfläche

• Umfang: Mindestens 50 % der Dachfläche

• Alternative: Solarthermie möglich

• Ausnahme: Dächer unter 25 m² sind ausgenommen

Weitere Informationen zur Energieberatung in Bremen

Hamburg

Solarpflicht: Ja

Hamburg hat früh eine Solarpflicht eingeführt und diese schrittweise ausgeweitet. Seit 2023 gilt sie für Neubauten, seit 2024 auch für wesentliche Dachsanierungen privater Wohnhäuser.

• Neubau: Solarpflicht

• Dachsanierung: Solarpflicht bei wesentlicher Erneuerung

• Mindestgröße: Dächer ab 50 m²

• Umfang: Mindestens 30 % der Brutto- bzw. Nettodachfläche

• Alternative: Solarthermie zulässig

Für private Eigentümer ist Hamburg damit klar reguliert, aber mit moderaten Belegungsquoten.

Mehr Informationen zur Energieberatung in Hamburg

Niedersachsen

Solarpflicht: Ja

Niedersachsen hat die Solarpflicht für private Wohngebäude ab 2025 eingeführt.

• Neubau: Solarpflicht bei Dachflächen über 50 m²

• Dachsanierung: Solarpflicht bei grundlegender Dachsanierung

• Umfang: Mindestens 50 % der Dachfläche

• Alternative: Solarthermie möglich

• Ausnahme: Kleine Dächer und unzumutbare Fälle

Mehr Informationen zur Energieberatung in Hannover

Nordrhein-Westfalen (NRW)

Solarpflicht: Ja

NRW setzt seit 2025 auf eine klare Solarpflicht für private Wohngebäude.

• Neubau: Solarpflicht seit 2025

• Dachsanierung: Solarpflicht seit 1. Januar 2026

• Ausnahme: Dächer unter 50 m²

• Alternative: Solarthermie zulässig

Für private Hausbesitzer in NRW ist die Solarpflicht inzwischen ein fester Bestandteil jeder größeren Baumaßnahme.

Mehr Informationen zu Energieberatung in Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Wuppertal, Bochum, Bonn, Bielefeld, Münster

Schleswig-Holstein

Solarpflicht: Ja

Schleswig-Holstein führt die Solarpflicht für private Wohngebäude ab 2026 ein.

• Neubau: Solarpflicht

• Dachsanierung: Keine Pflicht

• Übergangsregel: Befreiung möglich, wenn Bauantrag oder Baubeginn innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten erfolgt

Damit beschränkt sich die Pflicht aktuell auf Neubauten.

Bundesländer ohne Solarpflicht, aber mit vergleichbaren Vorgaben

Nicht alle Bundesländer haben eine verbindliche Solarpflicht für private Wohngebäude eingeführt. Dennoch gibt es Länder, in denen indirekte Vorgaben bestehen, die den Einsatz von Solarenergie faktisch nahelegen oder vorbereiten. Für private Hausbesitzer ist diese Kategorie besonders wichtig, weil hier häufig der Eindruck entsteht, es gebe „keine Pflicht“ – obwohl sich aus Bau- oder Sanierungsmaßnahmen trotzdem konkrete Anforderungen ergeben können.

Bayern

Solarpflicht: Nein (Soll-Vorschrift)

Bayern verfolgt einen bewusst zurückhaltenden Ansatz. Für private Wohngebäude gibt es keine rechtlich verbindliche Solarpflicht, weder beim Neubau noch bei der Dachsanierung. Stattdessen gilt seit 1. Januar 2025 eine sogenannte Soll-Vorschrift.

• Neubau: Keine Pflicht, aber ausdrückliche Empfehlung

• Dachsanierung: Keine Pflicht, auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut

• Rechtsfolge: Keine Sanktionen bei Nichtumsetzung

Für private Eigentümer bedeutet das: Wer keine PV-Anlage installiert, verstößt nicht gegen geltendes Recht. Gleichzeitig ist die politische Erwartung klar formuliert – insbesondere bei Neubauten soll Solarenergie „die Regel“ werden. Rechtlich bleibt die Entscheidung aber beim Eigentümer.

Mehr Informationen zu Energieberatung München, Nürnberg, Augsburg

Rheinland-Pfalz

Solarpflicht: Nein (PV-ready-Vorgaben)

Rheinland-Pfalz setzt bei privaten Wohngebäuden auf eine Vorbereitungspflicht, nicht auf eine Installationspflicht.

• Neubau: Keine Solarpflicht, aber Gebäude müssen seit 2024 „PV-ready“ sein, also die baulichen Vorrichtungen für die Installation einer Solaranlage haben.

• Dachsanierung: Auch hier PV-ready-Vorgaben bei grundlegenden Sanierungen

• Bedeutung: Bauliche Voraussetzungen für eine spätere Solaranlage müssen geschaffen werden (z. B. Leitungswege, Statik)

Private Hausbesitzer müssen also keine Solaranlage installieren, wohl aber sicherstellen, dass eine spätere Nachrüstung ohne größeren baulichen Aufwand möglich ist. Das erhöht die Planungstiefe beim Bau, lässt aber Spielraum beim Zeitpunkt der Investition.

Hessen

Solarpflicht: Nein (keine Vorgaben für private Wohngebäude)

In Hessen gibt es derzeit keine Solarpflicht und keine vergleichbaren Vorgaben für private Wohngebäude.

• Neubau: Keine Pflicht

• Dachsanierung: Keine Pflicht

• Hinweis: Solarpflichten gelten nur für landeseigene Gebäude und bestimmte Sonderfälle (z. B. Parkplätze)

Für private Eigentümer ist Hessen aktuell eines der liberaleren Bundesländer. Dennoch gilt auch hier: Förderungen, steigende Strompreise und technische Standards machen Photovoltaik zunehmend attraktiv – unabhängig von rechtlichen Vorgaben.

Mehr Informationen zu Energieberatung Wiesbaden, Frankfurt

Schleswig-Holstein (Übergangsphase)

Solarpflicht: Ja, aber mit Übergangsregelung

Schleswig-Holstein nimmt eine Sonderrolle ein. Zwar wird ab 2026 eine Solarpflicht für Neubauten eingeführt, es bestehen jedoch umfangreiche Übergangsregelungen.

• Neubau: Solarpflicht grundsätzlich vorgesehen

• Übergang: Befreiung möglich, wenn Bauantrag oder Baubeginn innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten erfolgt

• Dachsanierung: Keine Pflicht

In der Praxis bedeutet das: Viele private Bauherren können sich aktuell noch rechtssicher ohne Solaranlage bewegen, sofern sie in die Übergangsregel fallen.

Einordnung: Warum diese „Mittelwege“ relevant sind

Auch wenn in diesen Bundesländern keine klassische Solarpflicht besteht, zeigen die Regelungen eine klare Richtung: Solarenergie soll langfristig zum Standard werden – allerdings ohne sofortige Verpflichtung. Für private Hausbesitzer kann das strategisch sinnvoll sein. Wer ohnehin neu baut oder saniert, profitiert häufig davon, Solarenergie direkt mitzudenken, selbst wenn sie rechtlich (noch) nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Eine sinnvolle Möglichkeit für die Verwendungen der Solarenergie ist bspw. eine Wärmepumpe. Alles über diese Kombination erfahren Sie hier.

Bundesländer ohne Solarpflicht

In einigen Bundesländern gibt es derzeit weder eine Solarpflicht noch indirekte Vorgaben für private Wohngebäude. Für private Hausbesitzer bedeutet das: Weder beim Neubau noch bei einer Dachsanierung besteht aktuell eine rechtliche Verpflichtung, Solarenergie zu nutzen oder baulich vorzubereiten.

Wichtig ist jedoch die Einordnung: Dass es heute keine Pflicht gibt, macht das Thema nicht irrelevant.

Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Solarpflicht: Nein

Es gibt aktuell keine Solarpflicht für private Wohngebäude.

• Neubau: Keine Pflicht

• Dachsanierung: Keine Pflicht

• Besonderheit: Auch keine PV-ready- oder Soll-Vorgaben

Private Eigentümer haben hier derzeit maximale Entscheidungsfreiheit.

Einordnung: Warum die Solarpflicht trotzdem relevant bleibt

Auch in Bundesländern ohne Solarpflicht lohnt es sich für private Eigentümer, das Thema im Blick zu behalten. Gründe dafür sind unter anderem:

• EU-Gebäuderichtlinie: Auf europäischer Ebene ist vorgesehen, dass künftig deutlich mehr Dächer für Solarenergie genutzt werden sollen.

• Wirtschaftlichkeit: Sinkende Kosten für Photovoltaik und steigende Strompreise machen Solaranlagen zunehmend attraktiv – unabhängig von Pflichten.

• Zukünftige Gesetzgebung: Mehrere Bundesländer haben gezeigt, dass Solarpflichten oft schrittweise eingeführt werden – zunächst freiwillig, später verbindlich.

Für private Hausbesitzer heißt das: Keine Pflicht bedeutet keine Eile, aber auch kein Argument, Solarenergie grundsätzlich auszublenden – insbesondere bei langfristigen Investitionen wie Neubau oder Dachsanierung.

Fazit

Eine bundesweite Solarpflicht gibt es nicht – maßgeblich ist immer das jeweilige Bundesland. Für private Hausbesitzer greift die Pflicht, wenn überhaupt, meist nur bei Neubauten oder grundlegenden Dachsanierungen und oft mit Ausnahmen, etwa bei kleinen Dachflächen.

Unabhängig von der rechtlichen Lage zeigt sich jedoch klar: Solarenergie wird zum Standard. Wer baut oder saniert, sollte das Thema frühzeitig mitdenken – nicht aus Zwang, sondern aus wirtschaftlichen, planerischen und auch nachhaltigen Gründen.

Wenn Sie wissen möchten, ob die Solarpflicht für Ihre Immobilie gilt und welche Lösung sinnvoll ist, finden Sie weitere Informationen und eine unverbindliche Einschätzung bei der Deutschen Sanierungsberatung.

Häufige Fragen & Antworten

Welche Bundesländer haben eine Solarpflicht für Wohngebäude?

Eine Solarpflicht für private Wohngebäude gilt aktuell unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht?

Ja. Viele Bundesländer sehen Ausnahmen vor, etwa bei kleinen Dachflächen (häufig unter 50 qm) oder wenn die Installation technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

Gibt es in Deutschland eine bundesweite Solarpflicht?

Nein. In Deutschland gibt es keine bundesweite Solarpflicht. Die Regelungen werden von den einzelnen Bundesländern festgelegt und unterscheiden sich teils deutlich.

Lohnt sich Photovoltaik auch ohne Solarpflicht?

Ja. Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht kann sich Photovoltaik wirtschaftlich lohnen - insbesondere bei steigenden Strompreisen, staatlichen Förderungen und in Kombination mit Wärmepumpe oder Stromspeicher.

Wann gilt die Solarpflicht für private Hausbesitzer?

Eine Solarpflicht greift in der Regel nur bei Neubauten oder bei grundlegenden Dachsanierungen. Bestehende Wohngebäude im laufenden Betrieb sind meist nicht betroffen.

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